Worin bestehen die Unterschiede beim Verkauf an Kunden innerhalb und außerhalb der EU?

Es gibt zwei Arten von Kunden, wenn Sie online Waren an Privatpersonen verkaufen – Kunden innerhalb und außerhalb der EU.

Innerhalb der EU

Lassen Sie uns annehmen, dass Sie ein wirklich guter Online-Händler in Deutschland sind. Dann bietet Ihnen Amazon an, Ihre ausgestellten Waren auf dem europäischen Kontinent zu verkaufen, wobei Amazon ihre Waren in 3 oder 4 Ländern innerhalb der EU ausstellen kann.

Logistisch ändert sich nichts. Sie versenden Ihre Waren an das Auftragserfüllungszentrum in Deutschland und dort erledigt man den Rest. Großartig – Sie erreichen französische und spanische Kunden. Sollten Sie sich um die zusätzliche Umsatzsteuer kümmern? Die Antwort lautet JA.

Beim Verkauf an Privatpersonen in Europa sind Sie jetzt an die EU-Versandhandels-Vorschriften gebunden. Diese Vorschriften sind für Sie bindend, egal ob Sie als Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder als Privatperson auftreten, die Waren online verkauft.

Die entsprechenden Vorschriften besagen, dass Sie alle Verkäufe an Privatpersonen innerhalb der EU mit deutscher Umsatzsteuer belasten, solange Sie nicht den Schwellenwert (oder auch Lieferschwelle genannt), der durch die einzelnen Länder bestimmt wird, überschreiten. Die Schwellenwerte der meisten EU-Länder betragen nur 35.000,00 Euro bzw. dessen Gegenwert in der Landeswährung. Ausgenommen sind hiervon Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande. Deren Schwellenwerte betragen je 100.000,00 Euro.

Falls Ihre Verkäufe (einschließlich der in Rechnung gestellten Lieferkosten) den Schwellenwert in einem Land überschreiten, sind Sie verpflichtet sich dort für die Umsatzsteuer zu registrieren und die dortigen umsatzsteuerlichen Vorschriften einzuhalten. Bei Fehlern oder Versäumnissen von Abgabe- und Erklärungsfristen könnten Sanktionen (z.B. Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Verzugszinsen) von den Steuerbehörden erhoben werden.

Falls Sie in Deutschland nicht umsatzsteuerlich registriert sind, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Sie müssen jedoch Ihre Verkäufe in die EU überwachen, da Sie sich bei Überschreiten eines Schwellenwertes im jeweiligen Land registrieren müssen (selbst wenn Sie unter dem Schwellenwert für Deutschland liegen) und den landesspezifischen Umsatzsteuersatz ausweisen müssen.

Seien Sie sich zudem bewusst, dass unterschiedliche Umsatzsteuersätze Anwendung finden. In Großbritannien wird z.B. auf Kinderbekleidung ein Null-Steuersatz ausgewiesen, während in anderen Ländern der EU hierfür der Normalsteuersatz gelten kann.

Wir von amavat Europe beraten gerne Sie hinsichtlich der anzuwendenden Steuersätze in den jeweiligen Ländern.

Die Umsatzsteuersätze in der EU reichen von 17% (Luxemburg) bis 27% (Ungarn). Das Einbeziehen dieser Unterschiede in Ihre Margen kann von Anfang an sicherstellen, dass Sie in jedem Land konkurrenzfähig bleiben.

Außerhalb der EU

Falls Sie Kunden außerhalb der EU haben rechnen Sie keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe, solange Sie nachweisen können, dass der Export stattgefunden hat.