Wann müssen Sie sich als FBA-Händler in einem anderen EU-Land für die Umsatzsteuer registrieren?

Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland für die Umsatzsteuer registriert sind, müssen Sie sich nicht sofort für die Umsatzsteuer im Land Ihrer Kunden registrieren, um mit diesen zu Handeln. Die Europäische Union, die die grenzübergreifenden Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer in den 28 Mitgliedsstaaten festlegt, hat die Schwellenwerte/Lieferschwellen für die umsatzsteuerliche Registrierung für ausländische FBA-Händler festgelegt. Falls Sie in einem Land unter dem jährlichen Schwellenwert liegen, müssen Sie sich dort nicht registrieren und weisen die Umsatzsteuer unter Ihrer eigenen landesspezifischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus.

1. Sie überschreiten einmal den Schwellenwert

Wenn Sie den Schwellenwert in einem bestimmten Land einmal überschritten haben, müssen Sie sich im Zielland als nicht ansässiger Händler für die Umsatzsteuer registrieren. Die Regelungen für den europäischen Binnenmarkt ermöglichen Ihnen, dass Sie kein lokales Tochterunternehmen gründen müssen. Allerdings müssen Sie weiterhin die landesspezifischen Umsatzsteuersätze anwenden und diese an die lokalen Steuerbehörden abführen, da es noch kein EU-weit harmonisiertes Steuersystem gibt.

Wichtig für FBA-Händler!

2. Die Waren werden vor Auslieferung and den Kunden in ein Warenlager im Ausland verbracht

Zusätzlich zur umsatzsteuerlichen Registrierung beim Überschreiten der Fernabsatz-Meldeschwelle/Lieferschwelle müssen Sie sich sofort für die Umsatzsteuer registrieren, wenn Sie Waren vor dem Verkauf an lokale Konsumenten z.B. in einem ausländischen Amazon-Lager aufbewahren, z.B. in einem Fulfillment Center in Polen oder Tschechien.

Praxis-Tipp:

Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater bevor Sie mit Lieferungen ins Ausland beginnen, oder speziell dann, wenn Ihre Waren als FBA-Händler von Amazon in ein ausländisches Fulfillment Center verbracht werden. Gerne stehen auch unsere Steuerexperten von amavat Europe zur Verfügung.

amavat Europe bietet neben der Beratung auch einen vollständigen umsatzsteuerlichen Registrierungsservice in Europa aus einer Hand.

Der umsatzsteuerliche Registrierungsservice von amavat Europe deckt den kompletten Prozess vom Überprüfen Ihrer Geschäftstätigkeit bis hin zur Frage. wieso eine umsatzsteuerliche Registrierung angebracht, verpflichtend oder gar vorteilhaft ist.

Der Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stellt nicht das Ende unserer Zusammenarbeit dar. amavat Europe begleitet Sie bei der Rechnungserstellung für Ihre Kunden und den notwendigen Erklärungen, die Sie einreichen müssen.

Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Webseite:
Umsatzsteuerliche Registrierungen in Europa